
Bundesrat stimmt zu: Kenntnisprüfung bleibt kompakt – was die neue Anerkennungsverordnung für Sie bedeutet
Autor: Match Doctors
27. Oktober 2026
Auf einen Blick: Am 16. Oktober 2026 hat der Bundesrat über die Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen abgestimmt (Drs. 504/26). Die Länder haben mit Änderungsforderungen zugestimmt, sogenannten Maßgaben. Die wichtigste Nachricht für Ärzt:innen aus Drittländern: Die vom Bund geplante deutlich längere Prüfung kommt nicht. Die Kenntnisprüfung bleibt an einem Tag und im bisherigen zeitlichen Rahmen. Das könnte mehr Prüfungstermine und kürzere Wartezeiten bedeuten.
Wie geht es jetzt weiter?
Im Juli haben wir Ihnen den Referentenentwurf der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vorgestellt. Seitdem hat der Entwurf das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, und nun hat der Bundesrat entschieden. Er hat der Verordnung zugestimmt, aber mehrere Punkte geändert. Endgültig ist das noch nicht: Die Änderungen werden erst wirksam, wenn das BMG den Maßgaben des Bundesrates zustimmt. Erst danach wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet und wirksam.
Was ändert sich bei der Prüfung?
Die Prüfung bleibt an einem Tag. Im Gespräch war eine längere Prüfung, verteilt auf zwei Tage. Die Länder haben das zurückgedreht. Die mündlich-praktische Prüfung dauert weiterhin 60–90 Minuten pro Prüfling. Der Entwurf sah 90–120 Minuten vor.
Die neue patientenbezogene Prüfungsvorbereitung bleibt, wird aber kürzer. Neu bleibt, dass vor dem Prüfungsgespräch eine Vorbereitung an der Patientin oder dem Patienten stattfindet. Die Zeiten dafür wurden aber deutlich verkürzt:
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Anamnese und Untersuchung der Patient:innen: höchstens 20 Minuten (Entwurf: 30 Minuten)
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Schriftlicher Bericht: höchstens 30 Minuten (Entwurf: 60 Minuten)
Den Bericht kann künftig auch eine sogenannte Aufsichtsperson gegenzeichnen, nicht mehr jemand aus der Prüfungskommission.
Simulationspatient:innen und mehr. Für die Vorbereitung und für die Prüfung selbst können Simulationspatient:innen eingesetzt werden. Ausdrücklich erlaubt sind auch Simulatoren, Modelle und andere geeignete Anwendungen.
Die Prüfungskommission hat weiterhin drei Mitglieder. Der Verordnungsentwurf des BMG sah zwei Prüfende vor. Nun bleibt es bei einer bzw. einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Nun lassen sich die Kommissionen aber leichter besetzen: Es reicht, wenn eine prüfende Person das Fach Innere Medizin oder Chirurgie vertritt. Beide Fächer müssen nicht vertreten sein.
Die Prüfungsfächer bleiben wie im Entwurf. Schwerpunkte sind Innere Medizin und Chirurgie. Dazu kommen
- Notfallmedizin,
- klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie,
- bildgebende Verfahren,
- Strahlenschutz,
- die rechtlichen Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufsausübung sowie
- ärztliche Gesprächsführung.
Bei der Gesprächsführung geht es um den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Patient:innen sowie um professionelle Kommunikation mit Angehörigen und anderen Gesundheitsberufen.
Warum ist das insgesamt eine gute Nachricht?
Die Länder haben gerechnet: Mit dem längeren Format wären rund ein Drittel weniger Kenntnisprüfungen möglich gewesen. Bei Wartezeiten von oft vielen Monaten käme das einem großen Rückschritt gleich. Bleibt es bei der kürzeren Dauer, dürfte das mehr Prüfungstermine und kürzere Wartezeiten für Sie bedeuten.
Weitere Änderungen im Überblick
- Unterlagen: Deutsche oder englische Dokumente sind vollkommen ausreichend. Ansonsten können die Ämter bei Bedarf eine maschinelle Übersetzung nutzen. Originale oder gleichwertige Unterlagen müssen nur vorgelegt werden, wenn es begründete Zweifel an der Echtheit gibt. Wenn nötig, kann sich die Behörde direkt an die zuständige Stelle im Ausbildungsland wenden, um Originale anzufragen. Welche Unterlagen für eine Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung nötig sind, ist jetzt abschließend festgelegt.
- Neuer Weg bei abgebrochenem Studium: Wer ein Medizin- oder Pharmaziestudium im Ausland aus schwerwiegenden Gründen, etwa wegen Krieg oder Flucht, nicht abschließen konnte, kann das Studium in Deutschland fortsetzen, und zwar ab dem zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M2). Berlin wollte diesen Weg streichen und hat sich damit nicht durchgesetzt. Antragsteller:innen müssen aber nachweisen, dass sie die erforderlichen Deutschkenntnisse haben.
- Prüfungstermine: Staatsvertraglich geregelte religiöse Feiertage sollen bei der Terminplanung berücksichtigt werden.
Der Match Doctors-Check
Der Bundesrat hat sich klar für ein Prüfungsformat entschieden, das in der Praxis funktioniert. Eine längere Prüfung klingt zunächst gründlicher. Sie hätte aber vor allem eines bedeutet: weniger Termine und noch längere Wartezeiten. Dass die Länder im Bundesrat das verhindert haben, ist eine gute Nachricht für alle, die auf ihre Approbation warten.
An den hohen inhaltlichen Anforderungen ändert sich nichts. Die Prüfung umfasst ein breites Fächerspektrum, und mit der patientenbezogenen Vorbereitung kommt ein neues Element hinzu. Für die Anamnese, die Untersuchung und den Bericht bleibt jetzt sogar weniger Zeit. Umso wichtiger ist es, dieses Format gezielt unter Zeitdruck zu trainieren.
Bitte beachten Sie: Unsere Zusammenfassung beruht auf den Empfehlungen der Ausschüsse und dem Plenarprotokoll. Der amtliche Beschluss (Drs. 504/26(B)) ist noch nicht veröffentlicht, und das BMG muss den Änderungen noch zustimmen. Einzelheiten können sich also noch ändern. Sobald die Verordnung verkündet ist, informieren wir Sie umgehend.
Unsere Vorbereitungskurse für die Kenntnisprüfung wurden bereits an die neuen Prüfverfahren angepasst, wodurch Sie mit gezielten Simulationen, regelmäßigen Lernkontrollen und Feedback von Expert:innen unterstützt werden, die Kenntnisprüfung zu bestehen. Registrieren Sie sich bei Match Doctors und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrer Approbation planen.
Quellen: Verordnung (Drs. 504/26) · Empfehlungen der Ausschüsse (504/1/26) · Antrag Berlin, Medizin (504/2/26) · Antrag Berlin, Pharmazie (504/3/26) · Referentenentwurf des BMG
