
Weniger Bürokratie, schneller im Job: Das neue Anerkennungsgesetz 2026 im Check
Autor: Match Doctors
8. Juli 2026
Auf einen Blick: Ab November 2026 tritt das neue Beschleunigungsgesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in Kraft. Nun liegt auch der Referentenentwurf der zugehörigen Verordnung vor, der wichtige Details zur neuen Berufszulassungsprüfung konkretisiert. Darin festgehalten ist, was sich für Ärzt:innen aus Drittländern ändern könnte, sofern alle Maßnahmen des Referentenentwurfs im Gesetzgebungsverfahren auch so umgesetzt werden und was das für deinen Weg zur Approbation in Deutschland bedeutet.
Die Veränderungen im Detail
Der Ärzt:innenmangel in Deutschland ist keine neue Schlagzeile, aber die Zahlen dahinter sind alarmierend. Während die Zahl der Medizinabsolvent:innen in OECD-Ländern zwischen 2000 und 2023 im Schnitt um 75 % gestiegen ist, blieb Deutschland in diesem Zeitraum weit hinter dem Durchschnitt zurück: Zwischen 2013 und 2023 kamen hierzulande lediglich rund 12,2 Absolvent:innen pro 100.000 Einwohner:innen auf den Arbeitsmarkt (siehe Grafik 8.19 in der vorherigen Quelle). Dem Gegenüber steht ein OECD-Schnitt von 14,3 im Jahr 2023.
Gleichzeitig steht das deutsche Gesundheitssystem vor einer weiteren strukturellen Herausforderung: Laut dem Tätigkeitsbericht von 2024 der Bundesärztekammer sind 23 % aller berufstätigen Ärzt:innen älter als 60 Jahre und werden in den kommenden Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden.
Die Politik diskutiert verschiedene Lösungsansätze – von der Ausweitung der Studienplatzzahlen in der Humanmedizin über Digitalisierungsmaßnahmen zur Entlastung des medizinischen Personals bis hin zum Einsatz von Physician Assistants.
Jetzt hat die Bundesregierung jedoch einen weiteren, konkreten Schritt unternommen: Am 23. März 2026 verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Der Bundesrat beriet das Gesetz am 21. Mai 2026; in Kraft treten wird es zum 1. November 2026. Ergänzend dazu hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun einen Referentenentwurf einer Verordnung vorgelegt, der die neuen Regelungen konkretisiert und unter anderem die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ändern soll.

Was sich damit für Sie ändert, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Was ändert sich konkret?
Die Kenntnisprüfung wird zur „Berufszulassungsprüfung" – und erhält ein neues Format. Bisher konnten Ärzt:innen aus Drittländern – also Ländern außerhalb der EU und des EWR – auch eine aufwendige dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung, auch Gutachtenverfahren genannt, durchlaufen. Dieses Verfahren ist zeitintensiv, bürokratisch und fehleranfällig. Mit dem neuen Gesetz soll das Gutachtenverfahren nur noch wahlweise angewandt werden. Die bisherige Kenntnisprüfung soll nun zur Standardroute werden und einen neuen Namen erhalten: die Berufszulassungsprüfung.
Doch nicht nur der Name soll sich ändern, auch der Prüfungsablauf wird grundlegend umgestaltet (dazu mehr im nächsten Abschnitt). Laut Berechnungen des BMG soll die Umstellung jährliche Einsparungen von knapp 16 Millionen Euro ermöglichen und monatelange Wartezeiten deutlich reduzieren.
Der Sprachnachweis kann vorgezogen werden. Die Bundesländer sollen künftig die Möglichkeit haben, den Nachweis der Sprachkenntnisse bereits vor der Prüfung der Berufsqualifikation einzuholen. Das schafft mehr Planbarkeit und kann Verfahren insgesamt beschleunigen.
Auf Wiedersehen „Papierkrieg". Zukünftig können sämtliche erforderlichen Dokumente elektronisch eingereicht werden. Beglaubigungen sollen nur noch bei “begründeten Zweifeln an der Echtheit” von Unterlagen erforderlich sein. Englischsprachige Dokumente müssen nicht mehr übersetzt werden, und Behörden dürfen qualitätsgesicherte maschinelle Übersetzungen nutzen. Das vereinfacht die Antragstellung erheblich und erleichtert den Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden.
Unbefristete Berufserlaubnis in Ausnahmefällen. Bislang wurden Berufserlaubnisse auf maximal zwei Jahre befristet – ein erheblicher Unsicherheitsfaktor angesichts teils extrem langer Wartezeiten auf Prüfungstermine. Ab November 2026 können in Ausnahmefällen unbefristete Berufserlaubnisse erteilt werden, um die Zeit bis zur vollständigen Approbation rechtssicher zu überbrücken.
Bundesweite Vereinheitlichung der Anforderungen. Wer den Approbationsprozess kennt, weiß: Was in Bayern gilt, muss in Brandenburg noch lange nicht ausreichen. Unterschiedliche Anforderungen an Dokumente, Formate und Verfahren zwischen den Bundesländern haben Antragsteller:innen immer wieder ausgebremst. Das neue Gesetz zielt auf eine bundesweite Angleichung dieser Anforderungen ab – ein überfälliger Schritt.
Die Einführung eines Prüfregisters. Den Bundesländern wurde empfohlen, ein Register für die Prüflinge der Berufszulassungsprüfung einzuführen, um sogenannten „Prüfungstourismus" zu unterbinden. Neu ist deshalb eine gesetzliche Mitteilungspflicht: Die Bundesländer müssen sich gegenseitig informieren, wenn jemand die Prüfung endgültig nicht bestanden hat.
Was ändert sich bei der Prüfung selbst?
Das ist der Teil, der Sie als Prüfungskandidat:innen am unmittelbarsten betrifft. Der Referentenentwurf der Verordnung beschreibt ein deutlich verändertes Prüfungsformat.
Neu - Strukturierte Prüfungsvorbereitung am Prüfungstag: Das wichtigste neue Element ist eine verpflichtende patientenbezogene Vorbereitungsphase, die der eigentlichen mündlichen Prüfung vorgeschaltet wird.
Der Ablauf:
- 1.Sie werden ohne vorherige Akteneinsicht eine:r Patient:in oder Simulationspatient:in (Innere Medizin oder Chirurgie) zugewiesen.
- 2.Sie erheben die Anamnese und untersuchen die Patient:in für maximal 30 Minuten, unter Aufsicht.
- 3.Anschließend erhalten Sie relevante Teile der Akte und erstellen einen schriftlichen Bericht in maximal 60 Minuten. Dieser Bericht – der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise enthalten muss – wird sofort von einem Prüfer:in gegengezeichnet und ist Ausgangspunkt sowie Bewertungsgegenstand des nachfolgenden Prüfungsgesprächs.
Die Prüfung wird damit zu einem dreiteiligen Prozess (Vorbereitung → Bericht → Gespräch), der klinisches Denken, Dokumentationsfähigkeit und Kommunikation ganzheitlich abbildet.
Längere Prüfungsdauer: Die Gesamtdauer soll nun von bisher 60–90 Minuten auf 90–120 Minuten pro Kandidat:in ansteigen.
Erweiterter Fächerkanon: Die “alte”, noch derzeitige Kenntnisprüfung prüfte primär Innere Medizin und Chirurgie, sowie individuell festgestellte Differenzfächer. Der neue Fächerkanon ist gesetzlich fixiert und deutlich breiter: Neben Innerer Medizin und Chirurgie kommen Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren und Strahlenschutz, der rechtliche Rahmen der ärztlichen Berufsausübung sowie ärztliche Gesprächsführung und professionelle Kommunikation hinzu.
Beide Prüfer:innen müssen individuell das Bestehen bestätigen: Bisher genügte eine Gesamtbetrachtung der Kommission. Künftig müssen beide Prüfer:innen unabhängig voneinander ein „Bestanden" vergeben.


Was bedeutet das für Sie als Ärzt:in?
Das Fazit ist klar: Der Prozess soll schneller und vorhersehbarer werden. Nach einer einheitlichen Implementierung des Gesetzes in allen Bundesländern sollte der Berufseinstieg für Ärzt:innen aus Drittländern spürbar einfacher werden.
Weniger Bürokratie bedeutet auch mehr Zeit und Energie für das, was wirklich zählt – die Vorbereitung auf die Berufszulassungsprüfung, denn die inhaltlichen Anforderungen bleiben hoch. Patient:innensicherheit und medizinische Qualitätsstandards stehen weiterhin an erster Stelle und sollen durch das neue Verfahren vermutlich sogar gestärkt werden. Das neue Format prüft nicht nur Fachwissen, sondern auch klinisches Denken unter Zeitdruck, schriftliche Dokumentation und Kommunikationsfähigkeit – und das in einem erweiterten Fächerspektrum. Wer sich vorbereitet, muss das neue Format kennen und gezielt trainieren.
Der Match Doctor-Check
Das Gesetz und der Referentenentwurf der Verordnung sind ein starkes Signal: Die Politik erkennt an, wie wichtig internationale Ärzt:innen für das deutsche Gesundheitssystem sind und handelt dementsprechend.
Allerdings ist der Verordnungsentwurf noch nicht final. Er durchläuft aktuell den gesetzlichen Abstimmungsprozess; Akteure wie die Bundesärztekammer und der Marburger Bund haben die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Änderungen sind also noch möglich. Sobald die Verordnung final verabschiedet ist, werden wir Sie bei Match Doctors umgehend informieren.
Und noch wichtiger: Gesetze treten in Kraft, aber es braucht Zeit, bis sie in der Praxis aller 16 Bundesländer ankommen. Wir werden genau verfolgen, wie schnell die Umsetzung voranschreitet, und uns dafür einsetzen, dass unsere Kursteilnehmer:innen ihre Approbation ohne unnötige Verzögerungen erhalten.
Sind Sie bereit für Ihren nächsten Karriereschritt in Deutschland? Registrieren Sie sich bei Match Doctors und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrer Approbation planen.